Update NEUSTART KULTUR 03/22

Zentren“

Das geplante Antragszeitfenster für Aufstockungen zur Fortsetzung bzw. Erweiterung bereits geförderter Maßnahmen musste nochmals verschoben werden, und zwar auf unbestimmte Zeit.

Entgegen der optimistischen Einschätzung des fördernden Referats bei der BKM, welche die Grundlage für die zweiwöchige Verschiebung des Ursprungstermins war, hat der Bundesverband keine rechtzeitige Zusage der Mittelbereitstellung erhalten, worüber die Ansprechpersonen der geförderten Einrichtungen bereits am 11.02.2022 per Rundmail informiert wurden. Da sich durch den Leitungswechsel bei der BKM anscheinend größere Störungen der Arbeitsabläufe ergeben haben, als dies auf Referatsebene absehbar war, konnte der durch die BKM den im Dezember 2021 verlautbarte Zeitplan hinsichtlich der für die Antragsphase erforderlichen Zusicherung der benötigten Fördermittel nicht gehalten werden und es ist für das fördernde Referat des Bundesverbandes aktuell nicht absehbar, wann sich diese Situation entspannen wird.

Nach wie vor gilt: Alle finalen Informationen zur Antragstellung sowie das Antragsformular und eine zwingend zu nutzende Vorlage für die Aktualisierung des Kosten- und Finanzierungsplans erhalten die Letztempfänger*innen in einer Rundmail, sobald die finale Zusicherung der Finanzierung gegeben ist.

Die erneute Verschiebung des Antragszeitfensters hat zur Folge, dass die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises für alle nicht ohnehin individuell über diesen Zeitpunkt hinaus verlängerten Vorhaben, die noch keinen Verwendungsnachweis eingereicht hatten, erneut verlängert wurde, und zwar auf den 30.04.2022.

Bis die Situation geklärt ist, prüft das Team des Bundesverbandes Soziokultur weiterhin die eingegangen Verwendungsnachweise unter Vorbehalt der Verlängerung aufgrund eventueller Aufstockung. Für unter diesem Vorbehalt bereits abschließend geprüfte Verwendungsnachweise werden nach wie vor keine Schlussbriefe versendet, es sei denn die Einrichtungen zeigen ihren Förderreferent*innen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung formlos per E-Mail an, dass sie keine Aufstockung beantragen werden. In diesem Fall kann die Prüfung final abgeschlossen und der Schlussbrief versendet werden.

„Zentren 2“

Das Team von „Zentren 2“ ist weiterhin intensiv mit der Antragsprüfung beschäftigt. Bisher konnten von den rund 145 Anträgen, die innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets liegen, 100 Zuwendungsverträge ausgestellt werden. 5 Anträge wurden aufgrund nicht vorhandener Antragsberechtigungen abgelehnt.  

Die weiteren Anträge, die sich im Überzeichnungsbereich befinden, werden ebenfalls, jedoch vorbehaltlich der Bereitstellung weiterer Fördermittel durch die BKM geprüft. Im Fall der Aufstockung können diese Anträge zeitnah bewilligt werden.

„Programm 2“

Im Team „Programm 2“ läuft die Antragsprüfung weiterhin auf Hochtouren. Von den 538 Anträgen sind derzeit 333 Anträge in Bearbeitung genommen worden. Davon wurden 252 bewilligt. Bislang wurden insgesamt fünf Anträge abgelehnt.

Der Bundesverband möchte allen potenziellen Letztempfänger*innen ermöglichen, ihre Vorhaben in einem angemessenen Zeitrahmen umzusetzen. Daher erhalten alle Kultureinrichtungen, deren Anträge seit dem 01.03.2022 bewilligt werden, einen Zuwendungsvertrag mit einem 7-monatigen Durchführungszeitraum, der somit über den 30.09.2022 hinausgeht.

Des Weiteren wird der Bundesverband in Kürze Hinweise zur Projektdurchführung inklusive Formulare und Musterdarstellungen auf ihrer Website veröffentlichen.

Hier gibt es alle weiteren Informationen zu den NEUSTART KULTUR-Förderprogrammen.

 

Quelle: Bundesverband Soziokultur

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