Berlin, den 13.01.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich bereits mit einer Stellungnahme vom 22. Juni 2023 zu Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht[1] geäußert. Er hat ferner am 9. Oktober 2024 eine Stellungnahme zu Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI)[2] beschlossen. In seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 2024 hat der Deutsche Kulturrat unterstrichen, dass KI eine sich dynamisch entwickelnde Technologie ist und der Umgang mit KI sowie die Regulierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind. KI berührt das Vertrauen in die Authentizität von Informationen und schürt vielerorts die Sorge um eine Substitution und Entwertung menschlichen Schaffens und Arbeitskraft. Wenn KI-Angebote zunehmend in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, entstehen Verantwortungslücken, die geklärt werden müssen, um gesellschaftliche Akzeptanz zu gewährleisten.
Gleichwohl sind viele Urheberinnern und Urheber, ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sehr interessiert an der Nutzung der neuen Technologien für ihre Arbeit. Sie wenden sie an und experimentieren damit. Die Prozesse künstlerischer und kreativer Arbeit sowie die Zugänglichmachung und Verwertung der Werke verändern sich dadurch.
Dennoch ist die Entwicklung von KI nicht lediglich eine neue technische Errungenschaft. Vielmehr ermöglicht sie maschinengemachte Ergebnisse, die zunehmend von menschlichen Schöpfungen nicht zu unterscheiden sind und sich im Entstehungsprozess nicht von Menschen nachvollziehen lassen. Das ist eine fundamentale Neuerung, deren Folgen noch nicht abzusehen sind. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Politik und Gesellschaft mit der Bedeutung und Regulierung von KI international, europäisch und national auseinandersetzen. Das gilt keineswegs nur mit Blick auf das Urheberrecht. So ist u.a. auf die „Resolution für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz“ der UN vom 21. März 2024 zu verweisen, in dem es um den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit KI geht.
Die weitere Entwicklung von KI-Modellen geht mit atemberaubendem Tempo voran. Vor allem KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Text-, Bild-, Audio- und Videoinhalte erzeugen („generative KI“) sind binnen kürzester Zeit zu einem zentralen Thema der urheberrechtlichen Diskussion geworden. Generative KI betrifft Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise. Ähnliches gilt für sonstige Rechtsinhaber wie Verlage, Film- und Musikproduzenten, Games-Unternehmen oder Rundfunkveranstalter. Daneben ist KI aber auch für Bildungseinrichtungen, Gedächtniseinrichtungen und Bibliotheken von sehr großer Bedeutung. Die meisten Beteiligten sehen sich – in jeweils unterschiedlicher Intensität – sowohl mit Risiken als auch mit Chancen konfrontiert.
Die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI sind vielfach umstritten und bedürfen dringend einer Klärung. Sie werden zwar mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene thematisiert, dessen ungeachtet fehlt es bisher an einem verlässlichen urheberrechtlichen Rechtsrahmen.
Mit der nachfolgenden Stellungnahme unternimmt der Deutsche Kulturrat zunächst eine kurze urheberrechtliche Bestandsaufnahme und stellt auf dieser Grundlage erste Überlegungen für mögliche gesetzliche Regelungen vor.