Rechtsberatung für Vereine

Viele Rechtsanwält:innen engagieren sich in diesem deutschlandweiten Netzwerk und beraten Organisationen pro-bono, zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Datenschutzfragen oder einer Satzungsänderung. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen, die in Deutschland tätig sind. Dazu zählen gemeinnützige Vereine, aber auch Vorgesellschaften – also Initiativen, die einen Verein gründen möchten und hierbei rechtliche Beratung benötigen.
Die gängigen Rechtsgebiete reichen von Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, über Arbeitsrecht, Versicherung/Haftung, Zuwendungs- und Vergaberecht, Datenschutz, Marken- und Kennzeichenrecht, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Ausgründung, Fusion, Social Franchising bis hin zu organisationsspezifischen Rechtsfragen.

Wichtig für die angestrebten Mandate ist, dass es von Seiten der Organisation eine kontinuierliche Ansprechperson mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen gibt und dass Vorstand oder Geschäftsführung der Zusammenarbeit zugestimmt haben.

Nähere Informationen zum Programm der UPJ Pro Bono Rechtsberatung für Non-Profit-Organisationen gibt es auf der Webseite. Rechtliche Fragestellung können über das Anmeldeformular im Menüpunkt „Beratung“ eingesandt werden. Im nächsten Schritt prüft UPJ mit Partnerkanzleien die Anfrage und klärt eventuelle Fragen. Wenn die Vermittlung erfolgreich war und sich eine Kanzlei auf die rechtliche Frage beworben hat, stellt UPJ den Kontakt her und es entsteht ein direktes Mandatsverhältnis.

Der Verein UPJ erhebt eine ‚Ernsthaftigkeitsgebühr‘, nach erfolgreicher Vermittlung.

 

Quelle: vereinsknowhow.de - Vereinsinfobrief Nr. 440

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