Neue Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen von Landesmitteln gelten vorausichtlich ab 1. August 2026
Die zuständigen Landesbehörden arbeiten gemeinsam an den neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen. Dies betrifft auch die Fördermittelvergabe für soziokulturelle Vorhaben. Voraussichtlich treten die neuen Richtlinien, die dann ab sofort gelten, ab dem 1. August 2026 in Kraft.
Bitte informiert Sie sich vor Antragstellung bei den regionalen Kulturberater*innen des Landesverbands Soziokultur.
Den Kontakt zu den regionalen Kulturberater*innen des Landesverbands Soziokultur finden Sie hier: https://www.soziokultur-niedersachsen.de/beratung/regionale-kulturberatung.html
