Viele Vereine gehen mit der Zeit und nutzen zur Bewältigung des Vereinsalltags allerlei digitale Kommunikationsmittel oder sonstige Helfer. Das betrifft auch die Durchführung der Mitgliederversammlung oder von Vorstandssitzungen. Der Vorteil liegt auch der Hand: Die Flexibilität, die mit digitalen Kommunikationsmitteln einhergeht, kommt vor allem Ehrenamtlichen, die sich neben dem Beruf engagieren, in organisatorischer Hinsicht sehr entgegen.
Damit eine Mitgliederversammlung mitsamt Beschlussfassung aber rechtskonform vonstattengehen kann, gilt es, einige rechtliche Aspekte zu beachten. Sofern Vereine dies in ihren Satzungen nicht anders regeln, bedarf beispielsweise die Durchführung einer rein virtuellen Versammlung eines vorherigen Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Wie aber genau die elektronische Kommunikation während einer solchen Mitgliederversammlung in zulässiger Art und Weise abgewickelt werden kann, musste im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung geklärt werden. Hier ging es um einen Streit zwischen Registergericht und Verein. Dabei war zu bewerten, inwiefern Video- oder Telefonkonferenzen zulässig sind.
