Das wohl Schönste am Vereinsleben ist das Miteinander der Engagierten. Ungeachtet des sozialen Gepräges bzw. der Bildungs- oder Erwerbsbiografien wirken Menschen unterschiedlichsten Typs gemeinsam an der Verwirklichung eines ideellen Zwecks.
Auch hinsichtlich des Alters der Mitglieder ist in vielen Vereinen oft eine gewisse Bandbreite vertreten. Und das ist auch gut so: Denn Nachwuchsgewinnung und ein gelingender Generationenwechsel ist für fast alle gemeinnützigen Organisationen im wahrsten Sinne überlebenswichtig.
Es ist schön anzusehen, wenn auch junge Menschen im Verein mitmachen und sich gemeinnützig engagieren. Doch hierbei muss beachtet werden, dass gerade für Minderjährige in rechtlicher Hinsicht oft Besonderheiten gelten.
Vor diesem Hintergrund hat das Vereins- und Stiftungszentrum einige Fragen zum Thema an Rechtsanwalt Jan Graupner gestellt, welcher in diesem Videobeitrag entsprechend fundierte Antworten gibt.
Hier geht es zum ganzen Artikel.
Quelle: vereine-stiftungen.de