Warum ist er notwendig und was gibt es zu tun?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen wird es erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, welcher ein vorgegebenes Aufgabenfeld betreut. Die folgenden Ausführungen beantworten die Frage, wann ein Datenschutzbeauftragter überhaupt zu bestellen ist, wie dies geschieht und geben darüber hinaus einen Überblick über dessen Stellung und Aufgaben.
Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), als auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bilden die rechtliche Grundlage hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Verein kann auf verschiedenen Ebenen Adressat datenschutzrechtlicher Vorgaben sein. Entweder als „Verantwortlicher“ oder als „Auftragsverarbeiter“. Als Ersterer ist er der konkrete Entscheidungsträger über Zweck und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten; als Letzterer verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen wird es erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, welcher ein vorgegebenes Aufgabenfeld betreut. Die folgenden Ausführungen beantworten die Frage, wann ein Datenschutzbeauftragter überhaupt zu bestellen ist, wie dies geschieht und geben darüber hinaus einen Überblick über dessen Stellung und Aufgaben.
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