Veranstaltungsförderung in ländlichen und strukturschwachen Räumen
Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen im Land Niedersachsen. Die Förderung wird als Produktionskostenzuschuss an die Veranstalter*innen nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Es wird ein Defizit von mindestens 1.000 € bis zu 3.000 € durch den Zuschuss ausgeglichen. Eine Kofinanzierung durch Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten ist jedoch ausgeschlossen. Eine Ergänzung mit der Auftrittsförderung für Musikacts der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Die LAG Rock unterstützt die bevorzugte Buchung von künstlerischen Musikacts aus Niedersachsen, dies ist jedoch kein Förderkriterium.
Anträge können auf der Seite der LAG Rock ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.
Auftrittsförderung für niedersächsische Musikacts
Gefördert werden ausschließlich Auftritte von Amateur- und semi-professionellen Musikacts aller Sparten der populären Musik aus Niedersachsen. Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses an den Musikact ausgezahlt. Eine Kombination mit der Veranstaltungsförderung der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Der Antrag für die Förderung kann nur durch den Musikact (nicht Agenturen) gestellt werden.
Anträge können auf der Seite der LAG Rock ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.
Quelle: Newsletter der LAG Rock