Update NEUSTART KULTUR 04/22

NEUSTART KULTUR

Zentren“

Der Bundesverband Soziokultur hat am 05.04.22, die Zusage zur dritten Aufstockung des Bereichs „Zentren“ erhalten, u.a. um damit Anträge zur Erweiterung oder Fortsetzung bereits geförderter Maßnahmen, deren tatsächlich notwendiges Ausmaß sich erst im Verlauf der Pandemie bestimmen ließ, zu finanzieren. Nachdem die Aufstockungen durch den Deutschen Kulturrat öffentlich verkündet wurden, können bis zum 30.04.22 Anträge gestellt werden. Den Ansprechpersonen der geförderten Einrichtungen wird im Laufe des Tages eine Rundmail mit den Antragsunterlagen zugehen, die dann ausgefüllt sowohl per Mail an ihre Förderreferent*innen als auch rechtskräftig unterschrieben per Post an das Projektbüro des Bundesverbandes zurückzuschicken sind. Bewilligte Maßnahmen sind bis zum 30.09.22 abzuschließen.

Wichtig ist, dass mit der Möglichkeit zur Antragstellung auf Aufstockung zur Erweiterung oder Fortsetzung von Maßnahmen, deren tatsächlich notwendiges Ausmaß sich erst im Verlauf der Pandemie bestimmen ließ, ein besonderes Ermessen bei der Prüfung anfällt, da Aufstockungen gemäß der Fördergrundsätze weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es ist bei Antragstellung daher aussagekräftig und nachvollziehbar zu erläutern, inwiefern die beantragte Aufstockung tatsächlich eine Fortsetzung oder Erweiterung einer bereits konkret geförderten Maßnahme darstellt, inwiefern diese zur Erreichung des konkreten Zuwendungszwecks erforderlich ist und inwiefern das tatsächlich notwendige Ausmaß der Umsetzung sich erst im Verlauf der Pandemie bestimmen ließ. Es können nicht einfach weitere Maßnahmen bewilligt werden, auch nicht, wenn diese zum Titel des geförderten Projekts passen oder sich ansonsten gut in das bereits geförderte Maßnahmenbündel einfügen würden und ansonsten gemäß der Fördergrundsätze förderfähig wären. Aufstockungsfähig sind einzig und alleine Erweiterungen bzw. Fortsetzungen ganz konkret benennbarer bereits geförderter Maßnahmen, z.B. die Zertifizierung einer aus der Förderung finanzierten Lüftungsanlage, die Erweiterung eines durch die Förderung finanzierten Besucher*innenleitsystems oder die Erhöhung des aus der Förderung finanzierten Bestands an Desinfektionsmittel.

Für alle im Bereich „Zentren“ geförderten Vorhaben, die nicht über den 28.02.22 verlängert wurden, endet die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises am 30.04.22. Die Ansprechpersonen der Einrichtungen wurden am 02.04.22 an den Ablauf dieser Frist erinnert. Wer aus nachvollziehbaren Gründen die Einhaltung der Frist nicht gewährleisten kann, sollte sich frühzeitig an seine*ihre Förderreferent*in wenden und formlos per Mail unter Darstellung der Gründe eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen. Wo der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird, wird ein ordentliches Mahnverfahren eingeleitet, an dessen Ende die Rückforderung der Zuwendung gemäß § 8 (1) des Zuwendungsvertrags steht.

Für Einrichtungen, denen vor dem 30.04.22 ein Antrag auf Aufstockung bewilligt wird, verlängert sich der Abrechnungszeitraum entsprechend dem verlängerten Durchführungszeitraum auf den 30.11.22. Nur in diesen Fällen muss bis zum 30.04.22 kein Verwendungsnachweis vorliegen. Die Einreichung von Zwischennachweisen entfällt – dies wurden den Letztempfänger*innen bereits mitgeteilt.

Programm“

In der Fördermaßnahme „Programm“ ist die reguläre Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise für alle nicht verlängerten Vorhaben am 03.03.2022 abgelaufen. Die Mehrzahl der Letztempfänger*innen hat den Verwendungsnachweis für ihr Vorhaben fristgemäß eingereicht. Einige Fälle mussten jedoch in ein ordentliches Mahnverfahren überführt werden, an dessen Ende die Rückforderung der Zuwendung gemäß § 8 des Zuwendungsvertrags steht. Bislang musste jedoch noch keine Zuwendung zurückgefordert werden.

Das Team „Programm“ befindet sich aktuell mit nahezu allen Ressourcen in der Verwendungsnachweisprüfung und konnte in den letzten Wochen bereits die ersten Schlussbriefe versenden.

Die Einreichung von Zwischennachweisen für über den 30.04.22 hinaus verlängerte Projekte entfällt – dies wurden den Letztempfänger*innen bereits mitgeteilt.

„Zentren 2“

Das Team von Zentren 2 prüft weiterhin die eingereichten Anträge. Stand heute konnten 133 Zuwendungsverträge mit einem Fördervolumen von 8.234.177,64 Euro ausgestellt werden. Weitere 93 Anträge befinden sich in Bearbeitung und können, sobald die weiteren Mittel verbindlich zur Verfügung stehen, zum Teil rasch abgeschlossen werden. Die übrigen 33 Anträge, die bisher noch nicht geprüft wurden, werden zeitnah zum aktuellen Stand informiert.

Die Informationsveranstaltungen zum Thema „Fragen rund ums Geld“, die in Kooperation mit „Programm 2“ durchgeführt werden, wurden bisher gut angenommen. Nachdem beim letzten Mal 60 Teilnehmer*innen zu verzeichnen waren, haben sich bei der heutigen Veranstaltung ca. 40 Zuwendungsempfänger*innen zu aktuellen Themen, wie zum Beispiel Mittelabruf, Rückzahlung und Vergabe informiert. Wer nicht dabei sein konnte, hat die Möglichkeit, sich in der neu entstandenen Videoreihe „Förder-ABC“ zu informieren, die wissenswerte und hilfreiche Informationen rund um die Förderung präsentiert. Bisher sind zwei Folgen im NEUSTART KULTUR Blog erschienen, weitere sind in Arbeit.

Der nächste Termin für „Fragen rund ums Geld“ ist für Dienstag, den 03.05.2022, von 10-12 Uhr geplant. Die Einladung versendet der Bundesverband zeitnah vor der Veranstaltung.

Gemeinsam mit Franziska Mohaupt wird im Kontext der Nachhaltigkeit das aktuelle Papier der BKM zum Thema Lufthygiene (Stand vom 03.03.2022) bearbeitet. Hier wird geprüft, ob und in welcher Form die Antragsteller*innen ergänzend informiert werden müssen, um aktuelle Standards einhalten zu können.

„Programm 2“

Das Team Programm 2 prüft weiterhin unter höchster Konzentration die eingegangenen Anträge.

Am 29.03. hat der Bundesverband die Ansprechpersonen der Anträge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Bearbeitung waren, über die kurz bevorstehende Antragsprüfung informiert. Mit weiteren Hinweisen können sich die Antragsteller*innen schon vor der persönlichen Kontaktaufnahme auf die Antragsprüfung vorbereiten (s. Anhang).

Für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen bewilligt der bundesverband Soziokultur seit März einen 7-monatigen Durchführungszeitraum über den 30.09.2022 hinaus, jedoch nicht über den 31.12.2022 hinaus.

366 Zuwendungsverträge mit einem Fördervolumen von 14.4161.74,37 Euro konnten bereits ausgestellt werden. Aktuell sind in 515 Anträgen 19.453.364,41 Euro beantragt. Bislang wurden 37 Anträge zurückgezogen, sieben Anträge mussten abgelehnt werden.

Die verbleibenden 149 Anträge aus dem Überzeichnungsbereich können abschließend bearbeitet werden, wenn uns die in Aussicht gestellte Aufstockung zur Weiterleitung an soziokulturelle Zentren und Kulturzentren sowie Initiativen verbindlich zur Verfügung steht.

Weiterhin begleitet der Bundesverband die Letztempfänger*innen bei der Umsetzung ihres Vorhabens. Im März hat der Bundesverband die Hinweise zur Projektdurchführung sowie hilfreiche Vorlagen in seinem Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus lädt der Bundesverband Soziokultur monatlich zur Informationsveranstaltung „Fragen rund ums Geld“ ein, die dieser in Kooperation mit „Zentren 2“ ausrichtet.

Außerdem entsteht aktuell die Videoreihe „Förder-ABC“, die auch die Letztempfänger*innen von „Programm 2“ mit hilfreichen Informationen zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel versorgt.

 

Quelle: Bundesverband Soziokultur

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