Teilhabe und Zusammenhalt

Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Geldgeber: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ziel: Die Förderrichtlinie unterstützt Vorhaben, die eine nachhaltige Verbesserung der Integrationder Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen zum Ziel haben und die gesellschaftlichen Teilhabe sowie die Stärkung des Zusammenwachsens und des Zusammenhalts der Gesellschaft fördern.

Förderung: 80% ; mind. 2500€, je nur für ein Haushaltsjahr

Antragsberechtigt: Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.

Förderbereiche:

für Menschen mit Migrationshintergrund: Förderung der Beteiligung und des Mitwirkens zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen, Förderung der arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich zu den Regelangeboten zur Arbeitsmarkt- förderung abgrenzen, Förderung von Partizipation im Bildungswesen

für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund: Förderung der wechselseitigen Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, von Toleranz und der Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Förderung der Akzeptanz der Vielfalt, Förderung der Geschlechtergerechtigkeit

Förderbar: Personal-, Sachkosten und fiktives ehrenamtliches Engagement (max. 10% der Gesamtsumme)

Weitere Informationen zur Förderung Teilhabe und Zusammenhalt erhalten Sie hier.

 

Quelle: www.niedersachsen.de

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