Die elektronische Rechnung (eRechnung) wird ab dem 1.01.2025 Pflicht. Das gilt auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind.
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Schreibens vorgelegt, in dem es die Vorgaben zur E-Rechnung klärt (Juni 2024, Az. III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007). E-Rechnungen können elektronisch eingelesen zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden. Sie dienen also insbesondere der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs und sollen zu Verwaltungseinsparungen bei Unternehmern führen.
E-Rechnung und elektronische Rechnung Neben der Papierrechnung gibt es schon bisher die Möglichkeit, Rechnungen in digitalen Formaten (z.B. PDF) auszustellen, wenn der Empfänger zustimmt. Von solchen digitalen Formaten (sonstigen Rechnungen) unterscheidet sich die E-Rechnung durch ein strukturiertes elektronisches Format (XML-Daten nach EU-Norm), das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Quelle: kulturbuero-rlp.de