Projektförderung der Freundinnen und Freunde

Der Freundeskreis kann unbürokratisch und schnell Projekte fördern, die nicht aus den öffentlichen Mitteln der Stiftung finanziert werden dürfen.

Es gibt jährlich zwei Förderrunden, die am 31. März bzw. am 30. September enden. Die Antragskommission entscheidet in den Wochen nach diesen Stichtagen; eine Befassung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.

Bitte reichen Sie für eine mögliche Förderung Ihres Projekts das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Projektskizze und einem Finanzierungsplan ein.

Hier gibt es weitere Informationen: Erläuterung Projektförderung (PDF) oder über freundinnen-und-freunde-der-stiftung.de

 

Quelle: www.boell.de

Zurück

nach oben

Wir verwenden Cookies, um die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Mehr erfahren