Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 Euro können zu drei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
1. Förderrunde 2024
Antragstellung: 02.-31.01.2024 (18:00 Uhr MEZ)
2. Förderrunde 2024
Antragstellung: 01.-31.05.2024 (18:00 Uhr MEZ)
Hier sinden Sie die Fördervorraussetzungen.
Quelle: www.musikfonds.de