Projektförderung bis 50.000 Euro

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 Euro können zu drei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

1. Förderrunde 2024
Antragstellung: 02.-31.01.2024 (18:00 Uhr MEZ)

2. Förderrunde 2024
Antragstellung: 01.-31.05.2024 (18:00 Uhr MEZ)

Alle Details gibt es hier.

Hier sinden Sie die Fördervorraussetzungen.

 

Quelle: www.musikfonds.de

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