Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für investive Projekte kleiner Kultureinrichtungen. Ziel der Förderung ist es, den Einrichtungen die notwendigen Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives uns zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Eine Förderung erfolgt ab der Mindestantragssumme von 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderung soll in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Das Investitionsprogramm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Angebot vorhalten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des MWK ist. Dazu gehören Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren und vergleichbare Einrichtungen. Die Kultureinrichtungen dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (diese Zahl kann auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein).
Gefördert werden:
Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs.