Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ geht in die 2. Runde. Es regt junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren zur kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte und ihrem Nachwirken in der Gegenwart an, um demokratische Werte zu stärken und gegenseitige Toleranz zu fördern.
Ziel der Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck arbeiten Aufarbeitungseinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen oder Wissenschaftsorganisationen u.a. mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie mit Jugendorganisationen zusammen und entwickeln zeitgemäße und innovative Bildungsformate für und mit einer jungen Zielgruppe. Die erste Förderrunde mit 48 geförderten Projekten lief von 2021 bis 2023.
Die zweite Förderrunde läuft von 2025 bis 2028. Ab sofort können alle potenziellen Projektträger Anträge für diese Förderrunde einreichen. Jedes Projekt kann eine Förderung von bis zu 200.000 Euro erhalten. Die Antragsfrist läuft bis zum 16. Dezember 2024.
Das Förderprogramm wurde 2019 vom Deutschen Bundestag ins Leben gerufen und 2021 im Koalitionsvertrag verankert. Neben der Förderung von Projekten zur Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur startete 2020 die Förderlinie „SED-Unrecht“, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verantwortet und von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur umgesetzt wird.
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Quelle: jugend-erinnert.de