Investitionsprogramm für energetische Sanierung

Das Land Niedersachsen stockt die Mittel des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen auf und ermöglicht damit eine Sonderförderung für Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs. Bis 30.09.2023

Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. In der aktuellen Förderrunde des Investitionsprogramms ist die Förderung auf Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs beschränkt (z. B. Wärmedämmung, Einbau Photovoltaik-Anlage, Modernisierung Heizung, stromsparende Beleuchtung und Technik – das ist keine abschließende Aufzählung!).

Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen. Eine zweite Förderlinie für Anträge zwischen 25.000 und 75.000 € wie in den Vorjahren ist nicht mehr vorgesehen.

Die Antragsfisten sind je nach Landschaft unterschiedlich. Die Investitionsmaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

 

Mehr zum Investitionsprogramm für energetische Sanierungen finden Sie hier.

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