Seit 2020 bezuschusst der Niedersächsische Amateurtheaterverband die Nutzung einer professionellen Gastregie. Um möglichst vielen Gruppen die Möglichkeit zu geben, mal mit einer Gastregisseurin oder einem Gastregisseur zusammenzuarbeiten, zahlt der Verband Zuschüsse für eine Gastregie. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die ausschließlich für eine Gastregie gedacht sind, d. h. Coachings (auch für Regie), professionelle Bühnenbilder oder Kostüme oder Reisekosten können damit nicht bezahlt werden. Die professionelle Regisseurin oder der professionelle Regisseur müssen in der Referentenliste des BDAT eingetragen sein (d. h. es gelten hier dieselben formalen Bedingungen wie bei vor- Ort-Seminaren).
Die Höhe der Gastregie-Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro plafdtro geförderter Produktion.
Die Bewerbung für die Bezuschussung einer professionellen Gastregie kann jederzeit formlos an die Geschäftsstelle gerichtet werden, sollte aber bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht sein. Die zu fördernde Produktion darf noch nicht begonnen worden sein."
Antragsfrist: Laufend, spätestens 31.10.2025
Quelle: https://www.amateurtheater-niedersachsen.de/texte/seite.php?id=107629