Energiesparen für Vereine & Co

Die Landeshauptstadt Hannover und enercity haben aufgrund der aktuellen Energiepreis-Situation ein Unterstützungsangebot für Vereine, soziale Einrichtungen, Kitas und Kultureinrichtungen im proKlima-Gebiet geschaffen. Durch eine Sondereinlage in den enercity-Fonds proKlima wird eine Förderung und Übernahme der Kosten von geringinvestiven Energiesparmaßnahmen als schnelle Hilfe bereitgestellt, um steigenden Energiekosten entgegenzuwirken.

Die Umsetzung der Energiesparmaßnahme(n) erfolgt in oder an einem Gebäude mit Adresse im Fördergebiet von proKlima. Die Förderung gilt nur für bestehende Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude). Neue Gebäude, die sich zum Zeitpunkt des Auszahlungsantrags im Bau befinden oder noch nicht bezogen wurden, können nicht gefördert werden.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Vereine, soziale Einrichtungen, Kitas und Kultureinrichtungen. Zur Nachweisführung wird abgefragt:

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit gültigem Freistellungsbescheid durch das zuständige Finanzamt oder:
  • Bei Vereinen: Nachweis über Eintrag ins Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover
  • Bei Sportvereinen: Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V. oder Registrierung beim Stadtsportbund
  • Bei Kindertagesstätten: Nachweis der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII durch das Land Niedersachsen


Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten sind per Rechnung oder Kassenbeleg nachzuweisen. Die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen kann in Eigenleistung erfolgen. Dann sind lediglich die Materialkosten förderfähig. Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Die Summe der Förderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellenden wird die Förderung auf Basis der Nettokosten ausgezahlt.

Antragstellung und Auszahlung der Fördermittel
Die Förderung wird auf Basis der nachgewiesenen Kosten ausgezahlt. Für die Beantragung der Förderung ist keine Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme oder Beschaffung der Energiesparprodukte erforderlich.

Die Beantragung zur Auszahlung der Fördermittel und Belegeinreichung erfolgt via Formular über
www.proklima-hannover.de.

Es können dabei mehrere unterschiedliche Maßnahmen zur Auszahlung beantragt werden. Je Gebäudeadresse der Einrichtung sind während der Laufzeit des Förderprogramms maximal Förderungen bis 2.000 EUR für die aufsummierten Maßnahmen möglich. Anträge zur Auszahlung von Fördermitteln unter 100 EUR werden nicht berücksichtigt bzw. ausgezahlt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Eine Haftung von proKlima im Zusammenhang mit der Förderung wird ausgeschlossen. Aufgrund falscher Angaben erlangte Fördermittel werden zurückgefordert.

Laufzeit
Das proKlima-Förderprogramm tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2023.

über proKlima
Der enercity-Fonds proKlima wurde im Juni 1998 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (proKlima GbR) gegründet und ist bis heute in dieser Form europaweit einzigartig. Finanziert wird proKlima von den Städten
Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze (zusammen das proKlima-Fördergebiet) sowie der enercity Netz GmbH. Die Vergabe des Geldes erfolgt nach festgelegten Kriterien: Die CO2-Effizienz, die absolute CO2-Reduzierung, die Multiplikatorwirkung und der Innovationsgrad der Maßnahmen sind dabei ausschlaggebend. Mit Know-how und Zuschüssen unterstützt der enercity-Fonds proKlima vor allem die Einsparung von Heizenergie und Strom. Dazu wird ein jährliches Breitenförderprogramm aufgestellt sowie zweimal jährlich über Sonderförderungen in den Gremien beschlossen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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