Zusammenhalt ist in einer vielfältigen und pluralistischen Gesellschaft nicht selbstverständlich. Dieser muss gestaltet und erfahrbar gemacht werden. Die Deutsche Bahn Stiftung steht ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz. Hass, Hetze, Diskriminierung und Rassismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.
Mit der Ausschreibung wollen sie dem Erstarken von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischen Tendenzen in unserer Gesellschaft entgegenwirken. In der notwendigen Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen ist ziviles Engagement wichtiger denn je. Daher unterstützt die Stiftung in diesem Jahr gemeinnützige Organisationen, die demokratisches Engagement von Bürger:innen aktiv fördern und zu demokratischer Teilhabe motivieren.
Förderkriterien
Unterstützt werden Projekte zur…
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Initiierung von Dialog- und Versöhnungsinitiativen: Treffen/Plattformen, auf denen Menschen mit unterschiedlichen politischen Ansichten zusammenkommen und konstruktiv diskutieren können, um gegenseitiges Verständnis und Toleranz zu fördern
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Demokratischen Meinungsbildung: kritische Auseinandersetzung mit Informationen und Standpunkten, Hinterfragen von Quellen und Austausch von Argumenten in einem respektvollen Diskurs; aktive Auseinandersetzung mit Verschwörungsdenken und Falschinformationen
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Öffentlichen Aufklärung: konkrete Aktionen in der Öffentlichkeit, die das Bewusstsein für die Bedeutung der Demokratie stärken, z.B. öffentliche Veranstaltungen und Diskussionen, Plakataktionen, etc.
Die Zielgruppe der Ausschreibung sind Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene. Projekte in ländlichen Regionen oder der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht.
Weitere Förderkriterien
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Arbeit der antragstellenden Organisation muss den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenreche der Vereinten Nationen entsprechen und weltanschaulich und politisch offen sein
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Einbindung von ehrenamtlichem Engagement ist erwünscht
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Rücksichtsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen ist uns wichtig
Wichtige Informationen
Bewerbungszeitraum: 13.2.2024 – 25.3.2024
Förderung: 200.000 € insgesamt für circa 10 bis 15 gemeinnützige Projekte
Entscheidung: April 2024 durch die Geschäftsführung der Deutsche Bahn Stiftung
Projektstart: in 2024
Fördergrundsätze
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Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung
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Projekte werden nicht rückwirkend gefördert
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Durchführungsort muss Deutschland sein
Ausschlusskriterien
Nicht gefördert werden:
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Einzelpersonen
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Organisationen ohne Körperschaftssteuerfreistellung
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Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen
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Fahrkarten und andere Reisebeihilfen
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Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben
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Religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)
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Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden
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Politische Parteien und parteinahe Organisationen
Ausgeschlossen ist auch die Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen.
Antragsverfahren
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Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation und Ihr Vorhaben die Fördergrundsätze und Förderkriterien erfüllen. Beachten Sie dabei bitte auch die Ausschlusskriterien.
Schicken Sie Ihren Projektantrag über das Online-Antragsformular** **bis zum 25. März 2024 der Stiftung zu. Postalische Zusendungen und Förderanträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Der Antrag muss vollständige Angaben zu Projekt und Organisation enthalten. Beigefügt werden müssen:
a) Freistellungsbescheid der antragstellenden Organisation
b) Kontoverbindung auf dem Geschäftspapier der Organisation
c) Kosten- und Finanzierungsplan -
Die Stiftung versendet eine Eingangsbestätigung, prüft Ihren Antrag und nimmt bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf.
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Zu- und Absagen werden im Mai 2024 versandt.
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Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt zeitnah nach der Bekanntgabe. Nach Auszahlung der Spende benötigt die Stiftung unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) von Ihnen.
Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail.
Weitere Informationen findet ihr hier: Förderung - Deutsche Bahn Stiftung
Quelle: www.deutschebahnstiftung.de