Die Stiftung Deutsches Hilfswerk vergibt die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträge an soziale Projekte in ganz Deutschland. Gefördert werden freie gemeinnützige Träger als auch verbandlich organisierte gemeinnützige Träger, die sich für das solidarische Miteinander in Deutschland einsetzen. Satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung ist die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solche mit Modellcharakter. Förderprojekte sollen das Gemeinwesen im Land stärken. Förderanteil der Stiftung kann bei sozialen Projekten bis zu 80% betragen.
Förderbereiche Digitalisierung/ Quartiersprojekte/ Kinder, Jugend und Familie/ Senior*innen sowie weitere Themenfelder
Eigenmittel und Drittmittel erforderlich.
Vom 20. Mai bis zum 01. Juli 2025 können Organisationen ihre Bewerbungen für die nächste Vergabesitzung einreichen.
Bitte beachte, dass nur Bewerbungen von Organisationen Berücksichtigung finden, deren Organisationsangaben bis zum 24.06.2025 durch die Stiftung positiv geprüft wurden. Da diese Prüfung i.d.R. bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann, bitten wir darum, die Organisationsdaten rechtzeitig im Förderportal einzureichen. Über die vorgelegten Bewerbungen entscheidet der Stiftungsvorstand in seiner Herbstsitzung im November 2025. Der frühestmögliche Projektbeginn ist damit der 01.12.2025.