Aktionstopf MONOM-Stiftung

Der Aktionstopf ist offen für viele Arten von Projekten, wir freuen uns auf Eure Ideen. Bitte füllt das Antragsformular aus und haltet euch an die Vorgaben aus dieser Ausschreibung. Die Maximalförderung pro Projekt beträgt 5.000 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 70.000 € vergeben. Antragsschluss ist der 20. März 2025, entschieden wird Anfang Mai 2025.

Wer kann beantragen und was wird gefördert?

Gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Institutionen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.

Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren.

Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden und dort auch für den Eigenanteil verwendet werden.

Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Büropauschale (für jegliche Overheadkosten wie Strom, Internet, Bürobedarf) von bis zu 500 € kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden.

Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt.

Was und wer wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Film- und Theaterproduktionen o.ä., auch wenn deren Inhalte zu den ausgeschriebenen Themen passen.
Projekte mit den Schwerpunkten Ernährung, Natur, Umwelt- oder Klimaschutz und interne wie externe Fortbildungen werden ebenfalls nicht gefördert.

Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns) und hauptsächlich innerhalb Deutschlands aktiv sein.

Die MONOM Stiftung agiert bundesweit und möchte vielen Akteur:innen eine Chance auf Förderung bieten. Deshalb erhalten Vereine oder Gruppen in der Regel nur eine Förderung innerhalb von zwölf Monaten.

Formalia

Zu einem vollständigen Antrag gehören: das Antragsformular, ein Finanzplan, Eure Satzung und Euer Freistellungsbescheid.

Das Antragsformular muss vollständig digital ausgefüllt und unterschrieben werden.

Der Finanzplan muss nach der MONOM-Vorlage ebenfalls ausgefüllt und als PDF gespeichert werden.

Formular, Finanzplan, Satzung und Freistellungsbescheid werden zu einem PDF zusammengefügt und als ein Anhang per Mail mit der Betreffzeile Aktionsförderung an antrag@monom-stiftung.org gesendet. Wir öffnen keine anderen Dateiformate.
Bitte keine weiteren Anhänge, wie Anschreiben oder Vereinsbroschüren schicken.

Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.

Fragenzur Antragstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden. Es erhöht Eure Chancen nicht, wenn Ihr vorher mit uns Kontakt aufnehmt. Bitte lest, bevor Ihr uns schreibt, die gesamte Ausschreibung durch und schaut, ob Eure Frage darin bereits beantwortet wird.
Weitere Hinweise findet Ihr in unseren Tipps zur Antragstellung.

Quelle: monom-stiftung.org

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