Primäre Ziele des Programms
Mit dem Förderprogramm CERV verfolgt die Europäische Union unterschiedliche Ziele und teilweise jährlich wechselnde Prioritäten. Gemeinsam sind allen Aktionsbereichen jedoch die beiden folgenden Primärziele:
1) Stärkung der Europäischen Werte
Die im EU-Vertrag in Artikel 2 verbrieften Rechte und Werte, die für die EU konstituierend sind, sollen gestärkt werden. Dies umfasst die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnen.
2) Weiterentwicklung einer rechtebasierten, offenen und demokratischen Gesellschaft
Weiter heißt es in Artikel 3 EUV, dass es Ziel der Union ist, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, sowie den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu wahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen.
Ziel ist letztlich die Herausbildung und Bewahrung einer auf Rechte gestützten, gleichen, offenen, pluralistischen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft. Hierzu zählt eine dynamische und mündige Zivilgesellschaft, die Anregung der Bürgerinnen und Bürger zur demokratischen, bürgerschaftlichen und sozialen Teilhabe und die Pflege der reichen Vielfalt der europäischen Gesellschaft auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte, unserer Geschichte und unserer Erfahrungen.
Spezifische Ziele
Das CERV-Programm verfolgt zudem in vier Aktionsbereichen spezifische Ziele auf der Grundlage von EU-Initiativen. Wenn Sie Ihr Projekt durch das CERV-Programm fördern lassen möchten, sollte Ihr Projektthema daher eines dieser Ziele in dem entsprechenden Aktionsbereich unterstützen und so dazu beitragen, die Initiativen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten mittelfristig umzusetzen.
Werte der Union
Der Aktionsbereich “Werte der Union” wurde während der Beratungen der EU-Institutionen zum neuen Haushaltsplan 2021-2027 ins Leben gerufen. Er fördert Projekte, die sich dem Schutz und der Förderung von Unionswerten verschrieben haben. Zum Aktionsbereich
Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
Für Projekte, die sich mit den Themen Gleichstellung, der Förderung von Nicht-Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter oder dem Datenschutz beschäftigen, ist dieser Aktionsbereich interessant. Zum Aktionsbereich
Bürgerbeteiligung und Teilhabe
Der Aktionsbereich “Bürgerbeteiligung und Teilhabe” fördert Projekte mit den Themen Bürgerbeteiligung und Europäisches Geschichtsbewusstsein. Darüber hinaus werden hier kommunale Partnerschaften und kommunale Netzwerke sowie Erinnerungs- und zivilgesellschaftliche Projekte gefördert ebenso wie Projekte, die sich für die Rechte des Kindes und die Beteiligung von Kindern einsetzen. Zum Aktionsbereich
Daphne
Der Aktionsbereich “Daphne” fördert Projekte zum Thema Gewaltprävention. Insbesondere werden Projekte gefördert, die sich den Themen geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie dem Opferschutz widmen. Zum Aktionsbereich
