Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Was: Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Wo: Der Antragsteller muss seinen Sitz in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden haben.

Wieviel: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen. Eine zweite Förderlinie für Anträge zwischen 25.000 und 75.000 € wie in den Vorjahren ist nicht mehr vorgesehen.

Ob: Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen beim Landschaftsverband trifft der Vorstand.

Wann: Anträge für 2023 können bis zum 31.03.2023 eingereicht werden.

Wie: Anträge können mit diesem Formular (PDF 130 KB) beim Landschaftsverband Südniedersachsen gestellt werden.

Quelle: Landschaftsverband Südniedersachsen

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